Finanzierung
Pflegesatz - was ist das?
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Der Pflegesatz umfasst die Kosten, die täglich für einen Heimaufenthalt zu entrichten sind. Er setzt sich zusammen aus:
- pflegebedingten Aufwendungen
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
Wie setzt sich die Finanzierung der Heimkosten zusammen?
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Durch das eigene Einkommen in Form von :
- Renteneinkünften
- Zinseinkünften aus Kapitaleinlagen
- Einnahmen aus Pacht und Vermietung u.a.
- Leistungen der Pflegekasse
- Gewährung von Pflegewohngeld
- Einsatz sonstiger privater Vermögenswerte
- Bewilligung von Sozialhilfe
Zur Kostensicherung sind folgende Nachweise und Unterlagen notwendig:
- Antrag auf vollstationäre Pflege und Bewilligung der Pflegekasse auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Einkommensnachweise
- Besitznachweise
- Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe Bestätigung des Sozialamtes
Was ist Pflegewohngeld?
Pflegewohngeld ist eine Leistung des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen – PFG NW vom 19. März 1996 (GV.NRW.S.137). Pflegewohngeld wird den Bewohnern gewährt, die nicht in der Lage sind, die Aufwendungen des Einrichtungsträgers für Investitionen des von ihr bzw. ihm genutzten Heimplatzes teilweise oder ganz zu tragen, und ansonsten ergänzende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen.Zur Berechnung des Pflegewohngeldes werden lediglich die laufenden Einkünfte herangezogen. Die max. Höhe des Pflegewohngeldes entspricht der Höhe der monatlichen Investitionskosten des Pflegesatzes.
Wie hoch sind die Leistungen der Pflegekassen?
Die Pflegekassen beteiligen sich an den pflegebedingten Aufwendungen rein in den Pflegegraden I bis V mit Pauschalbeträgen wie folgt:Pflegegrad I | 125,00 € |
Pflegegrad II | 770,00 € |
Pflegegrad III | 1.262,00 € |
Pflegegrad IV | 1.775,00 € |
Pflegegrad V | 2.005,00 € |
Für einen Leistungsanspruch ist die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sowie die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse in eine der oben genannten Pflegegraden notwendig.