David gegen GOLIATH
Nach jahrelangen kräftezehrenden Auseinandersetzungen mit der Heimaufsicht des Kreises Wesel über die Personalfachkraftquote (§5 Abs. 1 HeimG) hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 21. Juni 2004 der Auffassung unseres Pflegezentrum Am Wiesenhof in der Auslegung des oben genannten Paragraphen in vollem Umfang zugestimmt.
Für uns bedeutet dieses Urteil eine Bestätigung unserer innovativen und stets auf Qualitätssteigerung ausgerichteten Altenpflegearbeit.
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